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Bienen und Wespen in Haus und Garten

Die Sicherheit des Menschen und das Leben von Insekten, die unter Naturschutz stehen - beides in Einklang zu bringen, ist wichtig. Informieren Sie sich über Vorschriften, Möglichkeiten und dazu, wann die Feuerwehr hilft.

Wir können nicht immer tätig werden

Beson­ders in den Som­mer­mo­na­ten kon­tak­tie­ren die Bür­ger die Feu­er­weh­ren bzgl. Wes­pen, Bie­nen oder all­ge­mein Insek­ten auf deren Grund­stück oder in deren Haus.

Die Feu­er­weh­ren haben hier aller­dings nur einen beschränk­ten Handlungsspielraum.

Bei bestimm­ten Wes­pen, Hor­nis­sen, Hum­meln oder Bie­nen kann es sich um geschütz­te Arten han­deln.
D.h. sie ste­hen unter Arten­schutz und eine mög­li­che Umsie­de­lung oder Besei­ti­gung ist mit der zustän­di­gen unte­ren Natur­schutz­be­hör­de zu klären.

Die Feu­er­wehr Aying besei­tigt Wes­pen­nes­ter nur bei aktu­ter Gefahr.

Dies ist der Fall bei All­er­gi­kern (All­er­gie­pass muss vor­ge­legt wer­den) oder wenn sich Wes­pen­nes­ter im Bereich von Kin­der­gär­ten, Schu­len oder Bus­hal­te­stel­len befinden.

Zuerst informieren und Behörden kontaktieren

Sind jedoch nur Teil­be­rei­che von Grund­stü­cken oder Woh­nun­gen (Ter­ras­se bzw. Bal­kon, ein­zel­ne Zim­mer, Gerä­te­schup­pen etc.) betrof­fen, ist die zustän­di­ge unte­re Natur­schutz­be­hör­de zu kon­tak­tie­ren und bei ent­spre­chen­der Frei­ga­be durch die­se auf einen gewerb­li­chen Kam­mer­jä­ger aus einem Bran­chen­ver­zeich­nis zu verweisen.

Die Beur­tei­lung, ob eine kon­kre­te Gefahr (Not­fall) vor­liegt, ist im pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sen durch den Ein­satz­lei­ter der Feu­er­wehr zu treffen.

 

Lesen Sie hier bzgl. weiterer Informationen und Ansprechpartner

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